Fahrzeugarten

Digitale Vignette für Motorrad, Wohnmobil und Anhänger

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Motorrad

Motorräder benötigen in Österreich auf vignettenpflichtigen Strecken (Autobahnen A und Schnellstraßen S) eine eigene Vignette. Die Tarife sind günstiger als für PKW — für 2026 gelten:

Die digitale Vignette wird auf das Motorradkennzeichen registriert; die ASFINAG-Kontrolle erkennt automatisch, ob ein PKW oder Motorrad zugeordnet ist. Wer ein Motorrad mit Wechselkennzeichen besitzt (in Österreich möglich), bestellt die Vignette auf das Kennzeichen — bei Tausch von zugeordnetem Fahrzeug ist die Halterstellung entscheidend.

Tourenfahrer:innen sollten bedenken: Wetterbedingte Umwege über Autobahnen (z. B. Tauernautobahn, Brennerautobahn) können vignettenpflichtige Strecken schneller werden als geplant. Rechtzeitiger digitaler Kauf erspart Stress an der Auffahrt. Achtung: Die Brennerautobahn A 13 ist Sondermautstrecke — dort ist die Vignette nicht ausreichend, es fällt zusätzlich ein Streckenmaut-Tarif an.

Wohnmobil

Wohnmobile auf PKW-Basis bis 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht benötigen die normale digitale Vignette für PKW (€ 106,80 Jahresvignette 2026). Über 3,5 t fallen Wohnmobile unter die GO-Maut der ASFINAG — eine kilometerabhängige Maut mit eigener GO-Box am Fahrzeug.

Bei der Bestellung wählen Sie die Kategorie „PKW“, wenn das Wohnmobil bis 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht zugelassen ist (steht im Zulassungsschein unter F.2). Auch bei tatsächlich geringerem Beladungsgewicht zählt die Zulassung — nicht das aktuelle Gewicht.

PKW mit Anhänger

In Österreich ist nur das Zugfahrzeug vignettenpflichtig — der Anhänger braucht keine eigene Vignette. Die Vignette wird auf das Kennzeichen des Zugfahrzeugs (PKW oder Wohnmobil) gekauft.

Wichtige Ausnahme: Wenn das Gespann (Zugfahrzeug + Anhänger) ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t aufweist (also das technisch höchstzulässige Gewicht von Fahrzeug und Anhänger zusammen), fällt das Gespann unter die GO-Maut. Dies betrifft typischerweise größere Wohnanhänger (Caravan-Gespanne) oder Pferdetransporter.

Nutzfahrzeuge und leichte Transporter

Gewichtsgrenzen entscheiden, ob ein Fahrzeug in der PKW-Vignettenkategorie bleibt oder unter die GO-Maut fällt. Maßgeblich ist nicht das Fahrzeuggewicht, sondern das im Zulassungsschein eingetragene höchstzulässige Gesamtgewicht:

Flottenmanager:innen sollten für jedes amtliche Kennzeichen eine eigene Zeile im Fuhrpark führen — mit Zulassungsdatum, Vignettenprodukt und Startdatum. Als Unternehmer:in können Sie für 2-Monats- und Jahresvignetten den sofortigen Beginn wählen (Ausnahme vom 18-Tage-Widerrufsrecht des FAGG).

Sondermautstrecken — Vignette reicht nicht!

Auf folgenden Strecken muss zusätzlich zur Vignette eine Streckenmaut entrichtet werden (Sondermautstrecken nach § 4 BStMG):

Die Streckenmaut wird an Mautstationen bezahlt oder digital über die ASFINAG-App gebucht — Details unter shop.asfinag.at.

Direkter offizieller Kauf

Verbindliche Tarif- und Fahrzeugdefinitionen finden Sie bei der ASFINAG: shop.asfinag.at. e-vignette.at unterstützt dieselbe Einordnung mit geführter Oberfläche.

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