Motorrad
Motorräder benötigen in Österreich auf vignettenpflichtigen Strecken (Autobahnen A und Schnellstraßen S) eine eigene Vignette. Die Tarife sind günstiger als für PKW — für 2026 gelten:
- 1-Tages-Vignette Motorrad: € 3,80
- 10-Tages-Vignette Motorrad: € 6,40
- 2-Monats-Vignette Motorrad: € 16,10
- Jahresvignette Motorrad: € 42,40
Die digitale Vignette wird auf das Motorradkennzeichen registriert; die ASFINAG-Kontrolle erkennt automatisch, ob ein PKW oder Motorrad zugeordnet ist. Wer ein Motorrad mit Wechselkennzeichen besitzt (in Österreich möglich), bestellt die Vignette auf das Kennzeichen — bei Tausch von zugeordnetem Fahrzeug ist die Halterstellung entscheidend.
Tourenfahrer:innen sollten bedenken: Wetterbedingte Umwege über Autobahnen (z. B. Tauernautobahn, Brennerautobahn) können vignettenpflichtige Strecken schneller werden als geplant. Rechtzeitiger digitaler Kauf erspart Stress an der Auffahrt. Achtung: Die Brennerautobahn A 13 ist Sondermautstrecke — dort ist die Vignette nicht ausreichend, es fällt zusätzlich ein Streckenmaut-Tarif an.
Wohnmobil
Wohnmobile auf PKW-Basis bis 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht benötigen die normale digitale Vignette für PKW (€ 106,80 Jahresvignette 2026). Über 3,5 t fallen Wohnmobile unter die GO-Maut der ASFINAG — eine kilometerabhängige Maut mit eigener GO-Box am Fahrzeug.
Bei der Bestellung wählen Sie die Kategorie „PKW“, wenn das Wohnmobil bis 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht zugelassen ist (steht im Zulassungsschein unter F.2). Auch bei tatsächlich geringerem Beladungsgewicht zählt die Zulassung — nicht das aktuelle Gewicht.
PKW mit Anhänger
In Österreich ist nur das Zugfahrzeug vignettenpflichtig — der Anhänger braucht keine eigene Vignette. Die Vignette wird auf das Kennzeichen des Zugfahrzeugs (PKW oder Wohnmobil) gekauft.
Wichtige Ausnahme: Wenn das Gespann (Zugfahrzeug + Anhänger) ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t aufweist (also das technisch höchstzulässige Gewicht von Fahrzeug und Anhänger zusammen), fällt das Gespann unter die GO-Maut. Dies betrifft typischerweise größere Wohnanhänger (Caravan-Gespanne) oder Pferdetransporter.
Nutzfahrzeuge und leichte Transporter
Gewichtsgrenzen entscheiden, ob ein Fahrzeug in der PKW-Vignettenkategorie bleibt oder unter die GO-Maut fällt. Maßgeblich ist nicht das Fahrzeuggewicht, sondern das im Zulassungsschein eingetragene höchstzulässige Gesamtgewicht:
- ≤ 3,5 t: digitale Vignette PKW ausreichend (€ 106,80/Jahr)
- > 3,5 t: GO-Maut mit GO-Box (kilometerabhängig)
Flottenmanager:innen sollten für jedes amtliche Kennzeichen eine eigene Zeile im Fuhrpark führen — mit Zulassungsdatum, Vignettenprodukt und Startdatum. Als Unternehmer:in können Sie für 2-Monats- und Jahresvignetten den sofortigen Beginn wählen (Ausnahme vom 18-Tage-Widerrufsrecht des FAGG).
Sondermautstrecken — Vignette reicht nicht!
Auf folgenden Strecken muss zusätzlich zur Vignette eine Streckenmaut entrichtet werden (Sondermautstrecken nach § 4 BStMG):
- A 9 Pyhrn Autobahn: Bosrucktunnel und Gleinalmtunnel
- A 10 Tauern Autobahn: Tauerntunnel und Katschbergtunnel
- A 11 Karawanken Autobahn: Karawankentunnel
- A 13 Brenner Autobahn (gesamte Strecke)
- S 16 Arlberg Schnellstraße: Arlbergtunnel
- Großglockner Hochalpenstraße (private Mautstrecke, nicht ASFINAG)
Die Streckenmaut wird an Mautstationen bezahlt oder digital über die ASFINAG-App gebucht — Details unter shop.asfinag.at.
Direkter offizieller Kauf
Verbindliche Tarif- und Fahrzeugdefinitionen finden Sie bei der ASFINAG: shop.asfinag.at. e-vignette.at unterstützt dieselbe Einordnung mit geführter Oberfläche.
